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„Barrierefrei“ - was heißt das?

Unter „Barrierefrei“ finden Sie bei uns Wohnungen, die „vollständig barrierefrei“ bzw. „barrierefrei“ sind.

In der Kategorie „vollständig barrierefrei“ (im Sinne der DIN 18025 Teil 1) sind Wohnungen für Rollstuhlbenutzer eingestellt. Die Wohnungen sowie die gemeinschaftlichen Einrichtungen der Wohnanlage müssen stufenlos erreichbar sein; mit dem Aufzug oder einer Rampe. Im Eingangsbereich oder vor der Wohnung ist ein gesonderter Rollstuhlplatz erforderlich. Die Anschlussmöglichkeit für einen Batterieladeplatz muss vorhanden sein. Untere Türanschläge und –schwellen sind zu vermeiden, wenn dennoch erforderlich dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Darüber hinaus sollen die Bewegungsflächen in der Wohnung mindestens 1,50 m breit sein. Für die Küche und Sanitärräume sind besondere Anforderungen, z.B. ein rollstuhlbefahrbarer Duschplatz etc. vorzusehen. Diese Kategorie wird auch K3 genannt.

In der Kategorie „Barrierefrei“ – auch K2 genannt - sind Wohnungen eingestellt, die barrierefrei erreichbar, zugänglich und nutzbar sind, dennoch aber einige Einschränkungen im Sinne der technischen Baubestimmung der Bremischen Landesbauordnung aufweisen können. In der Technischen Baubestimmung vom April 2003 ist eine gekürzte Fassung der DIN 18025 Teil 2 als verbindliche Regelung beschrieben. Es müssen z.B. die Bewegungsflächen außerhalb der Wohnung 1,50 m und zwischen den Wänden innerhalb und außerhalb der Wohnung 1,20 m breit sein. Türanschläge dürfen max. 2 cm und die Türbreiten müssen 80 cm betragen. Ausgenommen ist der Freisitz bzw. der Zugang zum Balkon. Wenn Rampen vorhanden sind, müssen diese nach DIN gestaltet sein. Bodengleiche Duschen sind empfohlen, aber keine Vorschrift. Dies gilt auch für besondere Anforderungen an Küche, Wohnflächen, Fenster, Bodenbeläge sowie Bedienungsvorrichtungen.

„Eingeschränkt barrierefrei“ – was heißt das?

In dieser Kategorie - auch K1 genannt - sind Wohnungen eingestellt, welche den Anforderungen der beiden vorhergehenden Kategorien nicht entsprechen, aber wegen ihrer Lage im Gebäude oder wegen ihrer Ausstattung interessant sein können, weil sie weitere Erleichterungen für behinderte und ältere Menschen aufweisen und eine barrierefreie Nutzungsqualität bieten. Diese Wohnungen sind insbesondere für stark gehbehinderte Menschen interessant, die nicht ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Aber auch für RollstuhlfahrerInnen, lohnt ein Blick in diese Rubrik, denn dort sind auch die Wohnungen erfasst, die bereits jetzt oder nach einer Wohnungsanpassung weitgehend barrierefrei nutzbar und erreichbar wären. Es handelt sich um Wohnungen, die entweder mit maximal einer Stufe erreichbar sind und innerhalb der Wohnung bereits gute Nutzungsbedingungen aufweisen oder mit maximal acht Stufen erreichbar und innerhalb der Wohnung stufen- und schwellenlos sind.

 
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